Regeln und Sicherheit
Sicher & Fair: Die wichtigsten Regeln für Radfahrer
Radfahren in der Uckermark macht Spaß, am meisten, wenn alle sicher ankommen. Auch wenn wir keine Paragrafen wälzen wollen: Ein paar Spielregeln sorgen dafür, dass das Miteinander von Radlern, Autofahrern und Fußgängern reibungslos klappt. Hier ist das Wichtigste für dich zusammengefasst.
1. Das Miteinander: Rücksicht ist Trumpf
Die wichtigste Regel zuerst: Gegenseitige Rücksichtnahme. Wir verhalten uns so, dass niemand gefährdet oder unnötig behindert wird. Ein freundliches Lächeln oder ein kurzes Handzeichen hilft oft mehr als jedes Vorfahrtsrecht.
2. Wo fahren wir? (Fahrbahn, Radweg & Co.)
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Radweg-Pflicht: Wir nutzen den Radweg nur dann verpflichtend, wenn eines der blauen Schilder (Radweg, gemeinsamer oder getrennter Geh-/Radweg) dort steht. Fehlen diese Schilder, dürfen wir auf der Straße fahren.
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Nebeneinanderfahren: Das ist erlaubt, solange wir den restlichen Verkehr nicht behindern. In einer Gruppe ab 16 Personen bilden wir einen Verband und dürfen offiziell zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
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Kinder auf dem Gehweg: Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, bis 10 Jahre dürfen sie es. Begleitpersonen (mindestens 16 Jahre alt) dürfen seit einiger Zeit mit auf dem Gehweg fahren.
3. Überholen & Ampeln
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An der Ampel vorfahren: Stehen Autos vor einer roten Ampel, dürfen wir sie vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholen, um uns ganz vorne einzuordnen.
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Abstand halten: Autofahrer müssen beim Überholen von uns Radfahrern innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts 2 Meter Abstand halten.
4. Abbiegen: Zeichen geben!
Wer abbiegt, zeigt das rechtzeitig mit dem Handzeichen an. Beim Linkskonventionellen Abbiegen hast du die Wahl: Entweder du ordnest dich wie ein Auto links ein oder du fährst geradeaus über die Kreuzung und querst dann die Straße vom rechten Rand aus (indirektes Abbiegen).
5. Transport: Kinder an Bord
Kinder bis zum 7. Lebensjahr darfst du in speziellen Kindersitzen oder in dafür vorgesehenen Anhängern mitnehmen. Wichtig ist, dass die Füße nicht in die Speichen geraten können und die Begleitperson mindestens 16 Jahre alt ist.
6. Was sonst noch wichtig ist
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Handy & Co: Das Smartphone bleibt während der Fahrt in der Tasche. Wer beim Radeln telefoniert oder tippt, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch ein Bußgeld.
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Freihändig fahren: Auch wenn es cool aussieht – die Hände gehören an den Lenker und die Füße auf die Pedale.
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Beleuchtung: Dein Licht muss auch am Tag dabei und funktionsbereit sein (egal ob Akku oder Dynamo). Die alte Gewichtsbeschränkung für Rennräder gibt es nicht mehr – die Lichtpflicht gilt für alle!
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Ampeln: Wir achten auf die Fahrradampel. Gibt es keine eigene Ampel für uns, gilt die ganz normale Ampel für den Fahrverkehr.
Exklusiv für Zweiräder: Verkehrszeichen für Radfahrer
Radweg
Nur für Radfahrer. Mofas oder Fußgänger haben hier nichts zu suchen.
- der Radweg muss benutzt werden
Gemeinsame Fläche
Alle nutzen den ganzen Weg. Radfahrer müssen hier besonders Rücksicht nehmen.
- der Radweg muss benutzt werden
Getrennte Wege
Radler und Fußgänger haben ihre eigenen Spuren (getrennt durch eine Linie).
- der Radweg muss benutzt werden
Verbot für Radfahrer
Radfahrer dürfen diesen Bereich nicht befahren – weder Fahrbahn noch Gehweg.
Die Fahrradstraße
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Vorrang: Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren.
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Tempo: Für alle (auch Autos, falls erlaubt) gilt maximal 30 km/h.
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Besonderheit: Autos dürfen hier nur fahren, wenn ein Zusatzschild ("Auto frei") es erlaubt.
Der Radschnellweg
Spezielle Wege, die primär dem schnellen und komfortablen Radverkehr dienen.
- Kraftfahrzeuge dürfen Radschnellwege grundsätzlich nicht befahren.
- Radfahrende auf Radschnellwegen haben an Kreuzungen und Einmündungen Vorfahrt gegenüber dem motorisierten Verkehr.
Fahrrad frei
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Dies ist eine Einladung! Du darfst hier fahren, obwohl es eigentlich eine Einbahnstraße in Gegenrichtung oder ein Gehweg ist.
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Wichtig auf Gehwegen: Wenn dort "Radfahrer frei" steht, ist Schritttempo Pflicht!
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Grünpfeil für Radfahrer
Erlaubt ausschließlich Radfahrenden, an einer roten Ampel rechts abzubiegen.
- vor dem abbiegen muss angehalten werden und es darf nemand behindert oder gefährdet werden
Verkehrssicheres Fahrrad: Das gehört zur Pflichtausstattung
Checkliste: Ist dein Fahrrad fit für die Straße?
Damit du nicht nur sicher, sondern auch regelkonform durch unsere schöne Region radelst, sollte dein Fahrrad diese Grundausstattung an Bord haben. Hier ist die einfache Übersicht – ganz ohne Paragrafen-Wirrwarr:
1. Die Bremsen (Doppelt hält besser) Dein Rad muss über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen. Das bedeutet: Eine für das Vorderrad und eine für das Hinterrad (egal ob Felgenbremse, Scheibenbremse oder Rücktritt). Sie müssen jederzeit kraftvoll zupacken können.
2. Schallzeichen (Die helle Glocke) Eine helltönende Glocke ist Pflicht. Hupe, laute Druckluftfanfaren oder einfache Radlaufglocken sind als alleiniges Warnsignal nicht zulässig. Die klassische Klingel sorgt dafür, dass du auf dem Radweg freundlich, aber bestimmt auf dich aufmerksam machen kannst. Deine Klingel sollte auch laut genug sein – statt eines leisen "Ringring" lieber ein kräftiges "Dingdong"!
3. Beleuchtung (Sehen und gesehen werden)
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Scheinwerfer und Rücklicht: Akku oder Dynamo? Du hast heute die volle Freiheit. Früher war der Dynamo Pflicht, heute darfst du dein Licht über Akkus, Batterien oder den Dynamo betreiben.
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Wichtig: Akku-Lampen müssen nicht fest verschraubt sein. Du darfst sie tagsüber abnehmen, musst sie aber bei schlechter Sicht (Nebel, Regen) oder Dunkelheit sofort einsatzbereit am Rad haben.
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Blinklicht-Check: Dein Licht am Fahrrad muss konstant leuchten. Blinkende Vorder- oder Rücklichter sind am Rad selbst nicht erlaubt (Zusatz-Blinkies an Kleidung oder Rucksack sind hingegen okay).
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Reflektoren: Deine „Passiv-Sicherheit“ Licht allein reicht nicht – Reflektoren sorgen dafür, dass du auch von der Seite und von hinten gesehen wirst, selbst wenn deine Lampe mal ausfällt:
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Vorne: Ein weißer Reflektor (oft schon im Scheinwerfer integriert).
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Hinten: Ein roter Großflächen-Reflektor (erkennbar am „Z“-Symbol).
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An den Seiten: Hier gibt es drei Möglichkeiten: Die klassischen gelben „Katzenaugen“ in den Speichen, reflektierende weiße Streifen direkt auf den Reifenflanken/Felgen oder reflektierende Hülsen an jeder einzelnen Speiche.
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An den Pedalen: Gelbe Rückstrahler, die nach vorne und hinten wirken.
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Moderne Extras: Mehr Komfort erlaubt Vieles, was früher verboten war, ist heute erlaubt und in der dunklen Uckermark extrem hilfreich:
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Fernlicht: Ideal für unbeleuchtete Radwege durch den Wald.
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Bremslicht: Dein Rücklicht darf heller werden, wenn du bremst – super für Fahrten in der Gruppe.
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Mein persönlicher Tipp für die Region:
Achte beim Kauf deines Lichts auf das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes (eine Wellenlinie mit einem „K“). Nur dann blendet dein Licht den Gegenverkehr nicht und ist offiziell für den Straßenverkehr zugelassen. Gerade bei uns, wo die Wege oft stockfinster sind, lohnt es sich, in ein Licht mit mindestens 50 Lux zu investieren. So siehst du Schlaglöcher oder Wildwechsel frühzeitig und kommst entspannt an dein Ziel.
Mein Uckermark-Tipp zur Sicherheit:
Besonders bei unseren Touren durch hügeliges Gelände oder auf rasanten Abfahrten (wie Richtung Oderbruch) sind frische Bremsbeläge Gold wert. Und die Klingel? Die ist nicht nur für andere Radfahrer da – auch Spaziergänger oder Wildtiere werden so rechtzeitig gewarnt, wenn du um die Kurve kommst (...statt eines leisen "Ringring" lieber ein kräftiges "Dingdong")
Sicherheits-Quick-Check: Einmal kurz die Bremsen ziehen und einmal kräftig klingeln, bevor du vom Hof rollst. Das dauert 2 Sekunden, schenkt dir aber ein gutes Gefühl für die ganze Tour!
Wusstest du schon?
Der Zebrastreifen-Check: Fahren oder Schieben?
Rund um den Zebrastreifen (offiziell: Fußgängerüberweg) herrscht oft Unsicherheit. Wer hat Vorrang und darf man eigentlich sitzen bleiben? Hier sind die Fakten:
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Fahren ist erlaubt – aber ohne Vorrang: Du darfst grundsätzlich über einen Zebrastreifen fahren. Aber Achtung: Du hast dabei keinen Vorrang vor den Autos. Die Autofahrer müssen für dich nicht anhalten. Wenn du sie zum Bremsen zwingst, riskierst du sogar ein Bußgeld wegen Behinderung.
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Schieben bringt Vorfahrt: Sobald du absteigst und dein Rad schiebst, wirst du rechtlich zum Fußgänger. Jetzt müssen die Autos anhalten und dich sicher queren lassen.
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Der "Roller-Trick": Ein interessantes Detail aus der Rechtsprechung: Wenn du mit einem Fuß auf dem Pedal stehst und dich mit dem anderen Fuß wie auf einem Roller vorwärtsschiebst, giltst du rechtlich ebenfalls als Fußgänger und genießt Vorrang.
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Besonderheit bei Kindern: Eigentlich müssten auch Kinder absteigen, um Vorrang zu haben. Aber: Autofahrer sind gesetzlich zu besonderer Rücksicht gegenüber Kindern verpflichtet. Das heißt, Autofahrer sollten im Zweifel immer warten, wenn ein Kind den Zebrastreifen queren will – egal ob fahrend oder schiebend.
Mein Fazit für die Uckermark: Im Zweifelsfall kurz absteigen oder „rollern“. Das ist der sicherste Weg, um klar zu signalisieren: „Ich möchte jetzt rüber.“ Es vermeidet Stress mit den Autofahrern und sorgt für ein entspanntes Miteinander.