🚲 Licht an! Das sind die aktuellen Regeln für dein Fahrrad (Stand 2025)
Damit du in der Uckermark nicht nur sicher, sondern auch gesetzeskonform unterwegs bist, hier die wichtigsten Fakten zur Fahrradbeleuchtung auf einen Blick. Die Zeiten, in denen ein surrender Dynamo Pflicht war, sind endgültig vorbei!
1. Die Energiequelle: Du hast die Wahl
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Dynamo, Akku oder Batterie: Seit einiger Zeit sind batterie- oder akkubetriebene Lampen den klassischen Dynamos (wie dem Nabendynamo) rechtlich völlig gleichgestellt.
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Wichtig: Deine Akku-Lichter müssen fest am Rad angebracht sein, dürfen aber zum Laden abnehmbar sein. Du musst sie nur mitführen, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern (Dämmerung, Dunkelheit, Nebel).
2. Pflicht-Ausstattung (Das muss dran sein)
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Vorne: Ein Scheinwerfer für weißes Abblendlicht (mindestens 10 Lux, empfohlen sind für dunkle Landwege eher 40–80 Lux).
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Hinten: Eine rote Schlussleuchte. Blinkende Lichter sind am Fahrrad verboten! (Zusätzliche Blinkies darfst du aber an deinem Rucksack oder Helm tragen).
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Z-Reflektor: Hinten ist ein roter, großflächiger Rückstrahler Pflicht (markiert mit einem „Z“). Dieser darf heute oft schon im Rücklicht integriert sein.
3. Moderne Extras: Jetzt erlaubt
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Fernlicht & Tagfahrlicht: Scheinwerfer dürfen jetzt wie beim Auto ein Fernlicht haben (super für dunkle Waldwege!), solange es bei Gegenverkehr abgeblendet wird.
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Bremslicht: Dein Rücklicht darf eine Bremslichtfunktion haben – ein riesiges Sicherheitsplus in der Gruppe!
4. Die „Katzenaugen“ & Pedale
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Seitliche Sichtbarkeit: Entweder klassische gelbe Speichenreflektoren (2 pro Rad), reflektierende Reifenflanken (weiße Ringe) oder retroreflektierende Speichenhülsen an jeder Speiche.
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Pedale: Jedes Pedal muss nach vorne und hinten wirkende gelbe Rückstrahler haben.
5. Ende der 11-kg-Grenze
Die alte Sonderregelung für Rennräder entfällt komplett. Die neuen, flexiblen Regeln gelten nun für alle Fahrradtypen gleichermaßen.
Tipp für den Kauf: Achte immer auf das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes (eine Wellenlinie mit einem „K“ und einer Nummer). Nur dann ist die Lampe in Deutschland offiziell zugelassen!
Mein Fazit: Warum gutes Licht in der Uckermark überlebenswichtig ist
Hand aufs Herz: Die neuen Freiheiten bei der Fahrradbeleuchtung sind ein echter Segen für uns hier oben. Wer schon einmal bei einsetzender Dämmerung auf den einsamen Alleen zwischen Angermünde und Schwedt unterwegs war, weiß: Sehen ist gut, Gesehenwerden ist alles.
Hier in der Uckermark haben wir zwei besondere Herausforderungen:
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Wildwechsel: In unseren weiten Wäldern und an den Feldrändern springt schnell mal ein Reh oder Wildschwein auf den Weg. Ein starker Scheinwerfer (vielleicht sogar mit der neuen Fernlicht-Funktion) gibt dir die entscheidenden Sekunden Reaktionszeit.
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Dunkle Alleen: Die wunderschönen Baumreihen schlucken extrem viel Licht. Mit modernen Akku-Leuchten, die konstant hell strahlen (im Gegensatz zum alten Dynamo, der beim langsamen Fahren flackerte), wirst du für Autofahrer viel früher sichtbar.
Mein persönlicher Rat: Spart nicht an der falschen Stelle. Ein helles, zugelassenes Lichtset kostet kein Vermögen mehr, macht aber den Unterschied zwischen einer entspannten Abendrunde und einer gefährlichen Heimfahrt aus. Packt euch zur Sicherheit auch immer ein kleines Set Ersatz-Akkus oder eine Powerbank ein – denn wenn die Nacht in der Uckermark kommt, ist es wirklich dunkel!
Sicher unterwegs, sicher zu Hause – wir sehen uns auf dem Radweg!